ESG-Management und -Prüfung: Verschiebung der Erstanwendung durch die EU

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt. Das bedeutet, dass der Erstanwendungszeitpunkt des ESG-Management (ESGM) bzw. der ESG-Prüfung (ESGP) von NON-PIE-Gesellschaften um zwei Jahre verschoben wird.

Die Anwenung der Vorschriften wird in drei Stufen erfolgen:

  • Am 01. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
  • Am 01. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
  • Am 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

Vor diesem Hintergrund werden wir unsere ESGM- und ESGP-Seminare im IV. Quartal 2022 nicht durchführen. Alle Teilnehmer wurden bereits entsprechend informiert.

Die Einführung werden wir in unsere Fortbildung UWP 3 in 2023 integrieren. Die Schwerpunktthemen der UWP-Reihe (1-2) 2022 und der UWP-Reihe (1-3) 2023 finden Sie hier.