Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt. Das bedeutet, dass der Erstanwendungszeitpunkt des ESG-Management (ESGM) bzw. der ESG-Prüfung (ESGP) von NON-PIE-Gesellschaften um zwei Jahre verschoben wird.
Die Anwenung der Vorschriften wird in drei Stufen erfolgen:
- Am 01. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
- Am 01. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
- Am 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
Vor diesem Hintergrund werden wir unsere ESGM- und ESGP-Seminare im IV. Quartal 2022 nicht durchführen. Alle Teilnehmer wurden bereits entsprechend informiert.
Die Einführung werden wir in unsere Fortbildung UWP 3 in 2023 integrieren. Die Schwerpunktthemen der UWP-Reihe (1-2) 2022 und der UWP-Reihe (1-3) 2023 finden Sie hier.