Seminarinhalte
jährlich wechselnde Themenschwerpunkte
Die Initialfortbildung könnte unter folgenden Voraussetzungen als Grundlage für eine Registrierung im Berufsregister dienen:
Voraussetzung 1:
Finale Verabschiedung und Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes.
Voraussetzung 2:
Es erfolgt eine Anerkennung ihrer persönlichen Teilnahmebescheinigung durch die Wirtschaftsprüferkammer im Rahmen ihres Registrierungsverfahrens.
ESGB 1:
Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte (Teil 1 von 4)
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Überblick
ESGB 2:
Nachhaltigkeitsanalyse, Due-Dilligence-Prozesse zu Nachhaltigkeitsaspekten
Implementierung ESG-Management
ESGB 3:
Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte (Teil 2 von 4)
EU Taxonimie-Verordnung
ESGB 4:
Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte (Teil 3 von 4)
Cross-over-Standards & Klima
ESGB 5:
Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte (Teil 4 von 4)
Umwelt, Soziales und Governance
ESGP:
Rechtliche Anforderungen und Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Prüfung Nachhaltigkeitsberichte
Seminarziel
Entsprechend den Vorgaben der europäischen CSRD-Richtlinie ist zu erwarten, dass in Deutschland die Pflicht zur Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte im Berufsregister neu aufgenommen wird.
Sie werden nach den Vorgaben der CSRD-Richtlinien auf dem Gebiet Sustainability qualifiziert. Somit schaffen Sie eine Voraussetzung für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte.
Für eine Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte ist eine Mindestteilnahmedauer von 40h erforderlich. Weitere Informationen: www.wpk.de.