Wie werde ich als WP:in registrierte:r „Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“?

Die WPK hat im Einklang mit dem Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes mit Veröffentlichung vom 25.07.2024 auf www.wpk.de die Voraussetzungen zur Registrierung zum

„Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“

für Wirtschaftsprüfer, die unter die sogenannte Grandfather-Regelung fallen, festgelegt.

Nachfolgend eine stichwortartige Darstellung der Vorgehensweise:

  • Schritt 1: Besuch einer strukturierten Fortbildung, die den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen genügt (= Initialfortbildung)
  • Schritt 2: Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Wirtschaftsprüferkammer als Anlage zum Antrag
  • Schritt 3: Stellung eines Antrages auf Registrierung (Registereintrag) als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte
  • Schritt 4: Sicherstellung weiterer Update-Fortbildungen in 2026 ff. zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als kontinuierliche Fortbildung

Eine Kurzdarstellung unseres ESG-Fortbildungsprogramms entnehmen Sie dieser Grafik.

Weitere, ausführlichere und detailliertere  Informationen finden Sie in diesem Fachbeitrag (7 Seiten), der in unserer Veranstaltung „Update Wirtschaftsprüfung 2 2024“ (UWP 2 2024) ausführlich dargestellt und besprochen werden wird.

Ferner finden Sie hier die inhaltliche Gliederung (Übersicht, eine Seite DIN A3) (detaillierte Dartstellung, 6 Seiten DIN A4) unserer ESG Module, die als Initialfortbildung für die Registrierung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte besucht werden können.

Die Anmeldung zur Initialfortbildung im Premium-Webinar Live und/oder Premium-Webinar OnDemand oder zu den Einzelmodulen können Sie auf unserer Homepage vornehmen.

Vor der Bekanntgabe der WPK und damit bei unserem vorherigen ESG-Qualifizierungsprogramm angemeldete Teilnehmer werden von uns noch per E-Mail informiert.