Die WPK hat im Einklang mit dem Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes mit Veröffentlichung vom 25.07.2024 auf www.wpk.de die Voraussetzungen zur Registrierung zum
„Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“
für Wirtschaftsprüfer, die unter die sogenannte Grandfather-Regelung fallen, festgelegt.
Nachfolgend eine stichwortartige Darstellung der Vorgehensweise:
- Schritt 1: Besuch einer strukturierten Fortbildung, die den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen genügt (= Initialfortbildung)
- Schritt 2: Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Wirtschaftsprüferkammer als Anlage zum Antrag
- Schritt 3: Stellung eines Antrages auf Registrierung (Registereintrag) als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte
- Schritt 4: Sicherstellung weiterer Update-Fortbildungen in 2026 ff. zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als kontinuierliche Fortbildung
Eine Kurzdarstellung unseres ESG-Fortbildungsprogramms entnehmen Sie dieser Grafik.
Weitere, ausführlichere und detailliertere Informationen finden Sie in diesem Fachbeitrag (7 Seiten), der in unserer Veranstaltung „Update Wirtschaftsprüfung 2 2024“ (UWP 2 2024) ausführlich dargestellt und besprochen werden wird.
Ferner finden Sie hier die inhaltliche Gliederung (Übersicht, eine Seite DIN A3) (detaillierte Dartstellung, 6 Seiten DIN A4) unserer ESG Module, die als Initialfortbildung für die Registrierung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte besucht werden können.
Die Anmeldung zur Initialfortbildung im Premium-Webinar Live und/oder Premium-Webinar OnDemand oder zu den Einzelmodulen können Sie auf unserer Homepage vornehmen.
Vor der Bekanntgabe der WPK und damit bei unserem vorherigen ESG-Qualifizierungsprogramm angemeldete Teilnehmer werden von uns noch per E-Mail informiert.