Die WPK hat im Einklang mit dem Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes mit Veröffentlichung vom 25.07.2024 auf www.wpk.de die Voraussetzungen zur Registrierung zum
„Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“
für Wirtschaftsprüfer, die unter die sogenannte Grandfather-Regelung fallen, festgelegt.
Nachfolgend eine stichwortartige Darstellung der Vorgehensweise:
- Schritt 1: Besuch einer strukturierten Fortbildung, die den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen genügt (= Initialfortbildung)
- Schritt 2: Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Wirtschaftsprüferkammer als Anlage zum Antrag
- Schritt 3: Stellung eines Antrages auf Registrierung (Registereintrag) als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte
- Schritt 4: Sicherstellung weiterer Update-Fortbildungen in 2026 ff. zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als kontinuierliche Fortbildung
Eine Kurzdarstellung unseres ESG-Fortbildungsprogramms entnehmen Sie dieser Grafik.
Weitere, ausführlichere und detailliertere Informationen finden Sie in diesem Fachbeitrag (7 Seiten), der in unserer Veranstaltung „Update Wirtschaftsprüfung 2 2024“ (UWP 2 2024) ausführlich dargestellt und besprochen werden wird.
Ferner finden Sie hier die inhaltliche Gliederung (Übersicht, eine Seite DIN A3) unserer ESG Module, die als Initialfortbildung für die Registrierung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte besucht werden können.
Die Anmeldung zur Initialfortbildung im Premium-Webinar OnDemand oder zu den Einzelmodulen können Sie auf unserer Homepage vornehmen.
Vor der Bekanntgabe der WPK und damit bei unserem vorherigen ESG-Qualifizierungsprogramm angemeldete Teilnehmer werden von uns noch per E-Mail informiert.